Musik-Campus: Verwaltung soll zunächst städtische Bedarfe umsetzen

Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 8. November, die nächsten Schritte auf dem Weg zum Musik-Campus beschlossen, diese aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem fordert der Rat, dass die Verwaltung zunächst den städtischen Teil des Projekts mit den Räumen für Musikschule, Freie Musikakteure und Sinfonieorchester umsetzt – unabhängig von der Realisierung des gemeinsam mit der Universität angestrebten Kulturbaus. Als nächste Maßnahme steht die Vorbereitung eines sogenannten städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs an, der eine gemeinsame Architektursprache auf dem Musik-Campus gewährleisten soll.

Damit folgte der Rat mehrheitlich einem gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, SPD, Volt und FDP. Gleichzeitig begrüßte die Politik ausdrücklich die Einbindung des Musikfachlichen Begleitgremiums in den Planungsprozess und dankte den Beteiligten „für die intensive, differenzierte und fachlich wertvolle bisherige Arbeit“.

Der Musik-Campus ist ein gemeinsames Projekt der Stadt und der Universität Münster. Am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße soll ein Ort der Kultur von überregionaler Bedeutung entstehen – offen für alle. Sinfonieorchester, Westfälische Schule für Musik, Freie Musikakteure sowie die Musikhochschule der Universität sollen auf dem Campus ihren Sitz haben und über zeitgemäße Unterrichts-, Proben- und Aufführungsmöglichkeiten verfügen.

Musik-Campus in drei Teilbausteinen

Mit Blick auf Flexibilität und Wirtschaftlichkeit wird das Gesamtprojekt künftig in drei Teilbausteinen umgesetzt – statt wie zunächst favorisiert in einem. Demnach bleibt die Stadt Münster Bauherrin für ihre eigenen Bedarfe. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes Nordrhein-Westfalen plant und baut die Musikhochschule für die Universität. Der Kulturbau, der unter anderem einen Konzert- und Konferenzsaal beinhaltet, soll durch eine noch zu gründende GmbH mit der Universität und der Stadt als Gesellschafterinnen umgesetzt werden.

Der Baustein mit städtischer Musikschule, Sinfonieorchester und Freien Musikakteuren soll dabei schnellstmöglich und unabhängig von der Realisierung des Kulturbaus als Erstes errichtet werden. Der Rat hat zudem beschlossen, dass die Stadt für den Fall, dass im weiteren Projektverlauf unüberwindbare Schwierigkeiten auftreten, einen Alternativplan für die eigenen Bedarfe erstellt.

Die vom Rat vorgegebene, finanzielle Obergrenze von 70,1 Millionen Euro für den städtischen Teil des Musik-Campus bleibt unverändert. Wegen extremer Preissteigerungen im Bausegment in den Jahren 2021 und 2022 und den damit verbundenen höheren Projektkosten hat die Stadt das Raumprogramm anpassen und Flächen teilweise verkleinern müssen.

Kulturbau: Finanzierung durch Drittmittel

Neben dem städtischen Baustein gibt es auch beim Kulturbau Flächenreduktionen, um das Kostenbudget halten zu können. Der Kulturbau mit einem geplanten Investitionsvolumen von 85 Millionen Euro wird vollständig durch Drittmittel finanziert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 49 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Diese setzen sich zusammen aus 20 Millionen Euro aus dem KulturInvest-Programm des Bundes und 20 Millionen Euro der Universität Münster. Privatpersonen haben neun Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Noch nicht abschließend beziffert werden können die Folgekosten. Der Rat hat die Verwaltung daher beauftragt, diese zu konkretisieren. Die Gründung der geplanten GmbH, die den Bau und Betrieb des Kulturbaus übernimmt, soll erst erfolgen, wenn der Kulturbau vollständig finanziert ist. Dies muss gemäß vorheriger Beschlüsse spätestens mit dem Baubeschluss erreicht sein.

Freiraumkonzept und gemeinsame Architektursprache

Um die Bebauung des geplanten Standorts an der Hittorfstraße zu konkretisieren, hat der Rat die Verwaltung zunächst mit der Vorbereitung eines städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs beauftragt, der eine gemeinsame Architektursprache gewährleistet. Zudem soll das Wettbewerbsergebnis mit dem Entwurf für die Anordnung der drei Bauten – auch ohne den Kulturbau – ein funktionales und ästhetisch schlüssiges Konzept ergeben. Die Projektbausteine von Stadt und Universität sollen dabei möglichst auf bereits versiegelten Flächen verortet werden. Aus dem Siegerentwurf entsteht im Anschluss ein Masterplan, der Grundlage und Richtlinie für die weiteren Planungen der einzelnen Campus-Bausteine wird.

Zudem soll ein Freiraumentwicklungskonzept erarbeitet werden, das über das eigentliche Areal des Musik-Campus hinausgeht. Die Stadt sieht eine große Chance, den Schlosspark nördlich der Gräfte funktional und gestalterisch bis zur Hittorfstraße zu verlängern. Unabhängig von der Nutzung der baulich zu entwickelnden Angebote kann dieser Teil Bürgerinnen und Bürgern als öffentliche Parkanlage zur Verfügung gestellt werden.